Ausleihbedingungen der Fördergemeinschaft

  1. Die Maschinen und Geräte der landwirtschaftlichen Fördergemeinschaft stehen nach vorheriger Absprache mit der Geschäftsstelle jedem Landwirt zur Verfügung. Es empfiehlt sich eine telefonische Vorbestellung.
  2. Jeder Ausleiher hat sich vor Übernahme vom technisch einwandfreien Zustand, vom Vorhandensein der Unfallverhütungsschutz-Vorrichtungen, sowie von der allgemeinen Verkehrssicherheit zu überzeugen. Mit der Übernahme wird die Vertragsmäßigkeit des Objektes anerkannt.
  3. Während der Ausleihzeit auftretende oder entstehende Schäden und Mängel sind der Geschäftsstelle unverzüglich anzuzeigen. Sollten Reparaturen während der Ausleihzeit in einer externen Werkstatt durchgeführt werden, so ist dieses generell mit der Geschäftsstelle abzusprechen. Sämtliche Maschinen und Geräte werden vom Werkstattleiter betreut. (05436-9030917)
  4. Bei Schäden haftet generell der Benutzer. Jeder Ausleiher muss sich bei Übernahme vom einwandfreien Zustand überzeugen und ggf. vorhandene Schäden dokumentieren bzw. dem Werkstattleiter bei Mietbeginn mitteilen. Wird eine Maschine oder ein Gerät also nicht an der Geschäftsstelle, sondern von einem vorherigen Ausleiher übernommen, so hat der Nachleiher sich auch hier vom vertragsgemäßen Zustand der Maschine zu überzeugen. Es wird darauf verwiesen, dass evtl. verursachte Schäden nicht unter Deckung der Betriebshaftplicht-Versicherung fallen- ratsam ist daher der Abschluss einer Gewahrsamsschadnes-Versicherung.
  5. Die tatsächliche Benutzungsdauer (ohne An- und Abfahrtszeiten) ist nach Stunden oder Hektar im Platzhäuschen (gelbes Häuschen an der Einfahrt) anzugeben. Sie muss in einem angemessenen Verhältnis zur notwendigen Bestelldauer stehen, damit die Geräte möglichst vielen Ausleihern in Anspruch genommen werden können.
  6. Die Geräte sind stehst besensauber wiederzubringen und auf dem angegebenen Standort abzustellen. Für verschmutzte Maschinen und Geräte wird eine Reinigungsgebühr erhoben, die sich nach dem dafür benötigten Zeitaufwand richtet und mindestens 10,00€ beträgt.
  7. Die Ausleihgebühr richtet sich nach den von der Fördergemeinschaft festgelegten Sätzen.
  8. Die Reservierung der Geräte und Maschinen begründet für den Besteller keinen Rechtsanspruch auf Ausleihe. Die Reservierung hat lediglich den Sinn, eine bestmögliche Koordination der Ausleihe zu ermöglichen. Sofern durch höhere Gewalt, oder verspätete Rückgabe die bestellten Maschinen nicht bereitstehen, begründet dieses keinen Schadenersatzanspruch des Bestellers gegen die Fördergemeinschaft.
  9. Die Benutzung der Maschinen und Gerätschaften geschieht auf einenge Gefahr!
  10. Sollte die Maschine durch den Ausleiher verspätet oder gar nicht zurückgebracht werden, hält sich die Fördergemeinschaft vor, durch Abholung oder Wartezeiten entstandene Kosten in Rechnung zu stellen. Zur besseren Planbarkeit müssen Verzögerungen immer frühzeitig in der Disposition telefonisch angemeldet werden. Sollte die Maschine deutlich früher als geplant zurückgebracht werden, sollte auch dies in der Disposition angemeldet werden.

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