Impressum Allgemeine Geschäftsbedingungen

Landw. Fördergemeinschaft Nortrup e.V.
Im Kollrieden 1
48638 Nortrup

Ust.-Id.-Nr.: DE 117 701 477

Tel.: 05436/90 30 90
Fax.: 05436/90 30 918
Email: info@lfg-nortrup.de

1. Die Maschinen und Geräte der Landwirtschaftlichen Fördergemeinschaft stehen nach vorheriger Absprache mit der Geschäftsstelle jedem Landwirt zu Verfügung. Es empfiehlt sich eine telefonische Vorbestellung.
2. Jeder Ausleiher hat sich vor Übernahme vom technisch einwandfreien Zustand, vom Vorhandensein der Unfallverhütungsschutzvorrichtungen, sowie von der allgemeinen Verkehrssicherheit zu überzeugen. Mit der Übernahme wird die Vertragsmäßigkeit des Objektes anerkannt.
3. Während der Ausleihzeit auftretende oder entstehende Schäden und Mängel sind der Geschäftsstelle unver-züglich anzuzeigen. Sollten Reparaturen während der Ausleihzeit in einer externen Werkstatt durchgeführt werden, so ist dieses generell mit der Geschäftsstelle abzusprechen. Sämtliche Maschinen und Geräte werden vom Werkstattleiter betreut.
4. Bei Schäden haftet generell der Benutzer. Wird eine Maschine oder ein Gerät also nicht an der Geschäfts-stelle, sondern von einem vorherigen Ausleiher übernommen, so hat sich der Nachleiher auch hier vom vertrags-gemäßen Zustand zu überzeugen. Es wird darauf verwiesen, dass evtl. verursachte Schäden nicht unter die Deckung der Betriebshaftpflicht-Versicherung fallen, ratsam ist daher der Abschluss einer Gewahrsamschaden-versicherung.
5. Die tatsächliche Benutzungsdauer (ohne An- und Abfahrzeiten) ist nach Stunden oder Hektar im Büro oder Platzhäuschen anzugeben. Sie muss in einem angemessenen Verhältnis zur notwendigen Bestelldauer stehen, damit die Geräte von möglichst vielen Ausleihern in Anspruch genommen werden können.
6. Die Geräte sind stets besensauber wiederzubringen und auf dem angegebenen Standort abzustellen. Für verschmutzte Maschinen und Geräte wird eine Reinigungsgebühr erhoben, die sich nach dem dafür benötigten Zeitaufwand richtet und die mindestens 10,00 Euro beträgt.
7. Die Ausleihgebühr richtet sich nach den von der Fördergemeinschaft festgelegten Sätzen.
8. Die Reservierung der Geräte und Maschinen begründet für den Besteller keinen Rechtsanspruch auf Ausleihe. Die Reservierung hat lediglich den Sinn, eine bestmögliche Koordination der Ausleihe zu ermöglichen. Sofern durch höhere Gewalt oder verspäteter Rückgabe die bestellten Maschinen nicht bereitstehen, begründet dieses keinen Schadensersatzanspruch des Bestellers gegen die Fördergemeinschaft.
9. Die Benutzung der Maschinen und Gerätschaften geschieht auf eigene Gefahr.
Landwirtschaftliche Fördergemeinschaft Nortrup e.V. - 49638 Nortrup - Tel.: 05436 / 90 30 90 - Email: info@lfg-nortrup.de